Mitgliedschaft im TSV

Mitglied werden im TSV kann grundsätzlich jede / jeder Sport-Interessierte, unabhängig vom Alter und seinen sportlichen Ambitionen und Fähigkeiten. Zu beachten ist dabei:

  • Die Mitgliedschaft ist schriftlich mit dem "Aufnahmeantrag" zu beantragen.
  • Die Mitgliedschaft gilt für mindestens 1 Kalenderjahr und kann nur schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat; d.h. Kündigungen müssen bis zum 30.11. des Vorjahres dem Verein vorliegen. 
  • Die Rechte und Pflichten des Mitglieds richten sich nach der jeweils aktuellen Satzung, die mit dem Eintritt in den TSV anerkannt wird.
  • Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung der Beiträge gemäß aktueller Beitragsordnung. 

Beitragsordnung des TSV Schnait

Die Beitragssätze des TSV Schnait werden von der Hauptversammlung des Vereins festgelegt. Nach 11 Jahren Beitragsstabilität wurde auf der Versammlung am 18.03.2023 eine Anpassung beschlossen, die zum 01.01.2024 wirksam wird. 

Alle Details zum Thema Vereinsbeitrag sind festgelegt in der Beitragsordnung des TSV Schnait, die zum Download zur Verfügung steht. Die aktuelle Beitragsordnung ist ab dem 01.01.2024 gültig.

Die nachfolgend genannten Beiträge gelten jeweils für ein Kalenderjahr (mit Ausnahme der beiden Gebühren) und sind nach Eintritt in den Verein zur Zahlung fällig. In Folgejahren ist der Mitgliedsbeitrag mittels SEPA-Lastschrift im 1. Quartal eines Jahres für das laufende Kalenderjahr zu entrichten.


Vereinsübergreifende Mitgliedschaft in Weinstadt

Erfahrungsgemäß ist bei Kindern und Jugendlichen der Drang, verschiedene Sportangebote auszuprobieren, sehr groß. Dabei beschränkt sich die Auswahl der gewünschten Sportangebote nicht auf das Angebot eines Vereins.

Um Familien den Aufwand und die Kosten mehrfacher Mitgliedschaften und / oder Vereinswechsel zu ersparen, haben sich die Vorstände folgender Weinstädter Sportvereine auf eine sog. "Vereinsübergreifende Mitgliedschaft" geeinigt:

  • TSV Schnait
  • TSV Strümpfelbach
  • SG  Weinstadt

Im Rahmen dieser Vereinsübergreifenden Mitgliedschaft können Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre), die in einem der genannten Vereine Mitglied im Rahmen einer Familienmitgliedschaft sind, in den anderen Vereinen ohne zusätzliche Mitgliedsbeiträge Mitglied werden und das Sportangebot dieser Vereine nutzen. Evtl. zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag anfallende Gebühren eines Sportangebotes bzw. einer Sparte sind zu bezahlen.

Der Stammverein des Kindes / Jugendlichen muss die Mitgliedschaft bestätigen.  

Für die "Vereinsübergreifende Mitgliedschaft" beim TSV Schnait füllen Sie bitte das entsprechende Antragsformular aus und geben es - nach Bestätigung durch den Stammverein -  in unserer Geschäftsstelle ab.

Für die "Vereinsübergreifende Mitgliedschaft" im Nachbarverein lassen Sie sich die Mitgliedschaft im TSV Schnait in unserer Geschäftsstelle bestätigen, bevor sie das ausgefüllte Formular beim Nachbarverein abgeben.


Kooperation für die Nutzung des SGCube

Der TSV Schnait und die SG Weinstadt haben im Herbst 2020 eine Kooperationsvereinbarung zur Nutzung des SGCube unterzeichnet. Sie ermöglicht es Mitgliedern des TSV Schnait, die gebührenpflichtigen Sportangebote des SGCube zu den gleichen Konditionen zu nutzen wie Mitglieder der SG Weinstadt. 

Die Vereinbarung ist für beide Vereine eine WIN-WIN-Situation: Den Mitgliedern des TSV bietet die Kooperation ein zusätzliches Sportangebot, für die SG Weinstadt erhöht sich der Kreis der potentiellen Nutzer ihres Sportvereinszentrums.

Erforderlich für die Nutzung des SGCube ist eine Bescheinigung der Mitgliedschaft im TSV Schnait; diese stellen wir auf Anforderung gerne aus. Bitte schickt hierfür eine kurze Mail an unsere Mitglieder-Verwaltung.



Anfragen und Mitteilungen zur Mitgliedschaft bitte per e-mail an
mitglieder-verwaltung(at)tsv-schnait.net


Formulare / Downloads